Compliance Management

Übernehmen Sie Verantwortung für die Vermeidung
und die Aufdeckung von Unrichtigkeiten und Verstößen.

Mit dem Prüfungsstandard konkretisiert das IDW die Anforderungen an ein Allgemein anerkanntes Compliance-Management-System und legt die Grundlagen dar, welchen Wirtschaftsprüfer freiwillige Prüfungen von Compliance-Management -Systemen auf, lässt jedoch den Unternehmen genügend Freiraum in der individuellen Ausgestaltung.“ so Dr. Stefan Heißner, Managing Partner im Bereich Fraud zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung.

Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unrichtigkeiten und Verstößen liegt zunächst bei den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens, die hierzu organisatorische Maßnahmen einzuführen und zu unterhalten haben.

Dazu gehört ein geeignetes internes Kontrollsystem. Dieses interne Kontrollsystem kann das Risiko des Auftretens von Unrichtigkeiten und Verstößen zwar verringern, aber nicht völlig ausschließen.

IDW PDS 20

IDW PDS 20

Es gehört weiter zu den Aufgaben der gesetzlichen Vertretern sicherzustellen, dass die Geschäfte des Unternehmens in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen und anderen Vorschriften geführt werden.

Sie sind demnach verpflichtet, sich über die Entwicklung dieser Vorschriften auf dem Laufenden zu halten, deren Einhaltung zu sichern und so eine Kultur der Ehrlichkeit und des ethischen Verhaltens zu vermitteln und vorzuleben. Hierzu kann es auch notwendig sein, entsprechende Verhaltensregeln vorzugeben, die Mitarbeiter zu deren Beachtung zu verpflichten und dieEinhaltung dieses Verhaltenskodex zu überwachen.

Auch hierfür sind im Rahmen des internen Kontrollsystems die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dabei spielen Existenz und Funktionsfähigkeit der Internen Revision sowie die Qualität der Arbeitsergebnisse eine wesentliche Rolle.

Neben den gesetzlichen Vertretern tragen auch die nach der jeweiligen Unternehmensverfassung Maßgebliche Aufsichtsgremien (…) Verantwortung für eine wirksame Unternehmensüberwachung und somit auch für die Verhinderung und Aufdeckung von Unrichtigkeiten und Verstößen …