Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben“
– Oscar Wilde
In jedem Unternehmen steht der betriebswirtschaftliche Aspekt im Vordergrund. Störungen im betrieblichen Ablauf sind für jeden Unternehmer unangenehm und verursachen Kosten. Oft werden diese Störungen, Ausfälle und die damit verbundenen Nachbesserungen durch organisatorische Mängel provoziert. Durch die Einbindung eines systematischen Arbeitsschutzes in die Aufbau- und Ablauforganisation eines Arbeitssystems kann dies vermieden werden.
Zusätzlich ist, gemäß Arbeitssicherheitsgesetz §1, jeder Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, welche ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. Die Arbeitsschutzregelungen verlangen, dass Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen zu schützen sind.